Ausbildung zur Logopädin bzw. zum Logopäden

„Logopädin" und „Logopäde" sind seit 1980 gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Die dreijährige Ausbildung findet an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie statt — eine eigene Ausbildung bieten wir als Praxis nicht an. Praktische Ausbildungsabschnitte (Blockpraktika) absolvieren Schülerinnen und Schüler dieser Schulen aber gerne bei uns.

Dauer

In der Regel drei Jahre, schulisch organisiert an einer Berufsfachschule für Logopädie.

Abschluss

Staatliche Prüfung zur Logopädin bzw. zum Logopäden.

Voraussetzungen

In der Regel mittlerer Schulabschluss und gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest).

Logopädieschulen in NRW

Eine Auswahl staatlich anerkannter Schulen, an denen Sie die Ausbildung absolvieren können — bitte informieren Sie sich dort direkt über Aufnahmebedingungen und freie Plätze:

Gute Nachricht für Nordrhein-Westfalen: Das Land übernimmt das an der Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 % (rückwirkend seit dem 1. Januar 2021). Details dazu in der offiziellen Pressemitteilung der Landesregierung NRW .

Vor der Ausbildung

Viele Berufsfachschulen setzen ein Vorpraktikum voraus oder empfehlen es. Gerne ermöglichen wir Ihnen ein Praktikum bei uns, um vorab in den Beruf hineinzuschnuppern.

Blockpraktikum anfragen

Sie absolvieren bereits eine Ausbildung an einer Logopädieschule und suchen einen Praxisplatz für Ihr Blockpraktikum? Melden Sie sich gerne bei uns.

Jetzt anfragen →